DKL-Versicherungsmakler
Thomas Liebner
Eckewartweg 6
67069 Ludwigshafen am Rhein

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Tierhalterhaftpflicht - Hundeversicherung

Mit der Haltung von Tieren geht eine Gefährdung für die Umwelt aus, für die der Halter gemäß § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches haftbar zu machen ist. Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung übernimmt dieses potenzielle Haftungsrisiko und schützt Sie so vor den finanziellen Risiken.

Schadenbeispiele

Sachschaden

Ein Hund läuft unkontrolliert auf die Straße und verursacht hierdurch einen Verkehrsunfall. Die Schadenhöhe in so einem Fall kann mehrere tausend Euro betragen.

Personenschaden

Ein Hund verletzt in einer Panikattacke mehrere Menschen und diese verklagen Sie auf Schmerzensgeld und Erstattung der Behandlungskosten. Der entstehende finanzielle Schaden kann den Halter existenziell bedrohen.

Wer und was versichert die Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Wer benötigt diese Versicherung?

Je nach Bundesland handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Dabei wird teilweise zwischen der Rasse, Größe, Gewicht und Verhalten differenziert. Aufgrund der unkalkulierbaren und somit potenziell existenzbedrohenden Schadenhöhen, empfehlen wir grundsätzlich jedem Hundebesitzer diese Versicherung.

Was ist versichert?

Es ist generell die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter des Tieres zu privaten Zwecken versichert. Grundlegend deckt eine Hundehaftpflicht ausschließlich die gesetzliche Haftpflicht für Sach- und Personenschäden sowie für Vermögensschäden an Dritten.

Dabei deckt die Hundehaftpflicht auch gegebenenfalls anfallende Gerichts- und Prozesskosten. Es besteht lediglich für das namentlich im Vertrag bezeichnete Tier Versicherungsschutz.

Welche Schäden übernimmt die Tierhalterhaftpflichtversicherung (nicht)

Welche Gefahren und Schäden sind zusätzlich versicherbar?

Zusätzlich versicherbar sind unter anderem folgende Gefahren und Schäden:

  • Mietsachschäden
  • Tierhüterrisiko
  • Führen des Hundes ohne Leine
  • Schäden bei Dritten, die Ihren Hund hüten
  • Nutzung des Hundes als Wach-, Therapiehund, etc.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versicherbar?

Folgende Gefahren und Schäden sind nicht versicherbar:

  • Gewerbliche Nutzung der Hunde
  • Vorsatz
  • Verstoß gegen Maulkorb- oder Leinenpflicht
  • Schäden am Halter

Wo gilt die Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Wenn nicht anders vereinbart, gilt die Hundehaftpflicht deutschlandweit. Zusätzlich können auch vorübergehende Auslandsaufenthalte versichert werden.

Quelle: https://dkl-versicherungsmakler.de/Tierhalterhaftpflicht_-_Hundeversicherung

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