Hausratversicherung
Zum versicherten Hausrat gehören Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes. Wird der Hausrat bei bestimmten Ereignissen (z.B. Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl) beschädigt, reguliert die Versicherungsgesellschaft den entstandenen Schaden.
Schadenbeispiel Sachschaden
Ein Wasserrohr in der versicherten Wohnung bricht aufgrund von Korrosion. Auslaufendes Leitungswasser beschädigt den Teppich und diverse Möbel. Zur genauen Leckortung wird ein Handwerksunternehmen beauftragt. Die Hausratversicherung ersetzt Schäden am Teppich und den Möbeln, sowie die Kosten zur Leckortung.
Wer benötigt diese Versicherung?
Über die Hausratversicherung werden die Kosten für den entstandenen Schaden reguliert, unabhängig davon ob es sich um den Hausrat der versicherten Person oder den Hausrat von Familienmitgliedern handelt.
Im Laufe der Jahre steigert sich der Gesamtwert der im Haushalt befindlichen Gegenstände meist erheblich. Wir empfehlen Ihnen daher grundsätzlich den Abschluss einer Hausratversicherung.
Gefahre und Schäden die die Hausratversicherung (nicht) übernimmt
Welche Gefahren und Schäden sind zusätzlich versicherbar?
- Fahrraddiebstahl
- Glasbruch
- Elementarschäden
- Überspannungsschäden
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versicherbar?
- Höhere Gewalt
- Einfacher Diebstahl, auch Trickdiebstahl
- Vorsatz
- Schäden durch Kernenergie, innere Unruhen oder Kriegsereignisse
Wo gilt die Hausratversicherung?
- Feuer
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel
- Einbruchdiebstahl
- Vandalismus
- Aufräumungskosten
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Transport- und Lagerkosten
- Schlossänderungskosten
- Bewachungskosten
- Reparaturkosten für Gebäudeschäden
- Reparaturkosten für Nässeschäden
- Kosten für provisorische Maßnahmen
© DKL-Versicherungsmakler, Eckewartweg 6, 67069 Ludwigshafen am Rhein
Quelle: https://dkl-versicherungsmakler.de/Hausratversicherung