Vertrauensschaden
Vertrauensschadenversicherung
- Übernahme des entstandenen Vermögensschadens
- Übernahme der Kosten für die Schadensermittlung
- Bei Rechtsansprüchen durch Dritte übernimmt die Versicherung rechtliche Abwehrkosten
Allgemeine Informationen
Die Vertrauensschadenversicherung deckt Vermögensschäden ab, welche von Mitarbeitern (Festangestellte, Aushilfen, Praktikanten, Zeitarbeiter und externe Dienstleister) des versicherten Unternehmens durch unerlaubte Handlungen verursacht werden.
Bei den hier abgedeckten, vorsätzlich unerlaubten Handlungen handelt es sich um Betrug, Veruntreuung von Geldern, Unterschlagung, Diebstahl, Sabotage, Offenbarung von Unternehmensgeheimnissen und Cyberkriminalität.
Schadenbeispiele
Die Buchhalterin eines mittelständischen Unternehmens fälscht jahrelang Rechnungen und überweist sich das Geld ihres Arbeitgebers auf das eigene Konto. Der dadurch entstandene Verlust beläuft sich auf mehrere Tausend Euro. Nachdem die Veruntreuung vom Unternehmen festgestellt wird, begleicht die Vertrauensschadenversicherung den Schaden.
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