Unfallversicherung
Über 70 Prozent der Unfälle geschehen in der Freizeit. In solchen Fällen greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Der Versicherungsschutz einer privaten Unfallversicherung ist weltweit und rund um die Uhr gültig. In Abhängigkeit von der Schwere des Unfalls wird dem Versicherten eine feste, vertraglich vereinbarte Summe überwiesen.
Wie definiert sich ein Unfall?
Ein Unfall ist ein plötzliches, unvorhergesehenes, zeitlich und örtlich bestimmbares, unfreiwilliges und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine Person einen Schaden erleidet. Ausnahmen gibt es bei sogenannten kontrollierten „Eigenbewegungen“. Im Normalfall sind hier nur Personenschäden zu betrachten.
Unfallbeispiele aus der Praxis
- Ein Tischler rutscht aus Unachtsamkeit mit dem Hobel ab und schneidet sich zwei Finger und den Daumen ab. Über die Gliedertaxe wird der Grad der Beeinträchtigung bestimmt und eine finanzielle Zahlung an den Versicherten geleistet.
- Frau Müller fällt von der Leiter und sitzt seit diesem schweren Unfall im Rollstuhl. Von der privaten Unfallversicherung werden die Kosten für die Reha getragen und ein Krankenhaustagegeld ausgezahlt. Zudem wird eine einmalige Invaliditätssumme ausgezahlt, die dazu verwendet wird, das Haus und das Auto rollstuhlgerecht umzubauen.
Welche Gefahren und Schäden sind (zusätzlich) versicherbar?
Was ist versicherbar?
- Personenschäden in Folge eines Unfalls
- Gesundheitsschäden/Invalidität infolge eines Unfalls
Was ist grundsätzlich nicht versichert?
- Vorsatz (z.B. mutwillige Selbstverstümmelung, Suizid)
- Krieg, innere Unruhen, Kernenergie, Versuch einer Straftat, Luftfahrtrisiko, Rennen mit Motorfahrzeugen
- Bandscheibenvorfälle, Meniskus, innere Blutungen und Gehirnblutungen
- Krankhafte Störungen infolge eines Traumas
Welche Gefahren und Schäden sind zusätzlich versicherbar?
- Knochenbruchleistung
- Lebenslange Rente ab Invalidität
- Invaliditätssumme
- Todesfallsumme
- Krankenhaustagegeld
- Genesungsgeld
- erhöhte Kraftanstrengungen
- Vergiftungen
- Bewusstseinsstörungen
Wie errechnet sich der Invaliditätsgrad?
In der tariflich definierten Gliedertaxe ist festgelegt, wie hoch der Invaliditätsgrad bei Verlust von Gliedmaßen ist. Es gilt: Je höher der Grad der Beeinträchtigung, desto höher ist die Entschädigung.
Während ein Finger in vielen Tarifen einen Invaliditätsgrad in Höhe von fünf Prozent verursacht, löst ein fehlender Arm einen Invaliditätsgrad in Höhe von 60 Prozent aus.
Wo gilt die Unfallversicherung?
Im Regelfall besteht weltweit und rund um die Uhr Versicherungsschutz.
Welche zusätzlichen Versicherungen sind noch zu empfehlen?
Im Gegensatz zur Unfallversicherung leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung unabhängig von der Ursache der körperlichen Beeinträchtigung. Die Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung haben einen grundsätzlich anderen Versicherungscharakter und überschneiden sich in den Leistungen nur geringfügig.
© DKL-Versicherungsmakler, Eckewartweg 6, 67069 Ludwigshafen am Rhein
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