DKL-Versicherungsmakler
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Private Krankenzusatzversicherung

Private Krankenzusatzversicherung

Alle gesetzlich Versicherten haben die Möglichkeit, die Leistungen über eine private Zusatzversicherung aufzustocken. Dabei wird im allgemeinen zwischen ambulanten, stationären und dentalen Zusatztarifen unterschieden. Ebenfalls kann ein Krankentagegeld versichert werden, um die Lücke zwischen dem Krankengeld der GKV und tatsächlichem Nettoeinkommen auszugleichen.

Mit einer Zusatzversicherung können Leistungen beansprucht werden, die ansonsten Privatpatienten vorbehalten bleiben. Die verschiedenen Bereiche zur Zusatzversicherung können dabei beliebig kombiniert werden.

Ambulante Zusatzversicherung

Die Leistungen variieren - je nach Anbieter und gewähltem Tarif - zum Teil erheblich. Es lassen sich beispielsweise die vollständige Kostenerstattung der Arznei-, Heil- und Verbandmittel versichern. Sofern die Erstattung auch über die GKV-Regelsätze hinaus erfolgt, besteht ein privatärztlicher Status.

Ebenfalls können Heilpraktikerleistungen oder alternative Heilmethoden, Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbeschränkung oder Brillen bzw. Kontaktlinsen versichert werden.

Stationäre Zusatzversicherung

Neben dem Ein- oder Zwei-Bettzimmer, kann mit diesem Baustein vor allem der Chefarzt mitversichert werden. Der Chefarzt dient dabei als stellvertretender Begriff für die freie Arzt- und Krankenhauswahl. Innerhalb der GKV erfolgt die Behandlung im nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus durch den Belegarzt.

Bei der Auswahl geeigneter Tarife empfiehlt es sich, nur die Tarife zu vergleichen, die auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung hinaus leisten. Insbesondere bei komplizierten Behandlungen, lohnt es sich für eine bestmögliche Genesung einen Spezialisten aufzusuchen. Diese rechnen jedoch häufig auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung ab. Wurde beispielsweise der Chefarzt nur bis zum 3,5-fachem Satz der Gebührenordnung versichert, drohen empfindliche Eigenanteile.

Zahnzusatzversicherung

Der Leistungskatalog der GKV wurde vor allem in diesem Segment stark beschnitten. Die GKV leistet in Abhängigkeit zur gestellten Diagnose nur noch einen Festzuschuss. Wünschen Sie eine hochwertigere Ausführung für den Zahnersatz, sind erhebliche Zuzahlungen zu leisten.

Die meisten Versicherer bieten die Tarife ohne Altersrückstellungen an. Dadurch steigt der Beitrag im Alter, da die Wahrscheinlichkeit Leistungen in Anspruch zunehmen zunimmt. Sofern die Krankenversicherung den Beitrag anpasst, kann der Kunde ohne Nachteile diese wechseln, da kein Verlust der Altersrückstellungen droht. Gesundheitsfragen fallen bei einem Wechsel erneut an, jedoch kann beantragt werden, dass die Wartezeit entfällt.

Krankentagegeld

Der Arbeitgeber zahlt im Krankheitsfall für sechs Wochen den Lohn des Arbeitnehmers weiter. Anschließend leistet die GKV ein Krankengeld für maximal 78 Wochen.

Auch freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige oder Freiberufler können ein Krankengeld über die GKV beziehen, sofern diese den normalen Beitragssatz zahlen. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes (§ 47 SGB V).

Je nach Steuerklasse und ob Kinder vorhanden sind, entsteht ein deutlicher Einkommensausfall. Als Faustregel gilt: je höher das Nettoeinkommen, desto höher die Lücke, da es einen Höchstbetrag für den Bezug von Krankengeld gibt.

Quelle: https://dkl-versicherungsmakler.de/Private_Krankenzusatzversicherung

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