DKL-Versicherungsmakler
Thomas Liebner
Eckewartweg 6
67069 Ludwigshafen am Rhein

Telefon: 0621 95040680
Telefax: 0621 95040689
http://dkl-versicherungsmakler.de

Veranstalterhaftpflicht

Haftpflichtversicherung spezial für Veranstalter

  • Prüfung der Haftpflichtfrage
  • Regulierung versicherter Schäden
  • Abwehr unberechtigter Forderungen – auch vor Gericht

Allgemeine Informationen

Als Veranstalter/Ausrichter einer Veranstaltung sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, von Ihnen zu verantwortende Schäden uneingeschränkt und in voller Höhe zu ersetzen. Immer mehr Vermieter von Veranstaltungsräumlichkeiten verlangen zudem vorab den Nachweis einer entsprechenden Versicherung.

Die Veranstalterhaftpflichtversicherung prüft, ob ein berechtigter Haftpflichtanspruch vorliegt und wehrt unberechtigte Forderungen ab – notfalls auch vor Gericht. Berechtigte Forderungen aus Personen- und Sachschäden werden bis zur Höhe der ausgewählten Deckungssumme beglichen.

Für firmeninterne Veranstaltungen bedarf es in der Regel keiner zusätzlichen Versicherung, da diese über die Betriebshaftpflichtversicherung des Unternehmens abgesichert sind.

Schadenbeispiele

  • Ein Gast stolpert über ein unzureichend verlegtes Kabel und bricht sich ein Bein.
  • Im Rahmen einer Veranstaltung werden angemietete Räumlichkeiten beschädigt – der Vermieter fordert Schadensersatz.
  • Beim Abbrennen eines Feuerwerks wird ein Gast der Veranstaltung verletzt.

Quelle: https://dkl-versicherungsmakler.de/Veranstalterhaftpflicht

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