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DKL-Versicherungsmakler
Thomas Liebner
Eckewartweg 6
67069 Ludwigshafen am Rhein

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Pferdehalterhaftpflicht

Mit der Haltung von Tieren geht eine Gefährdung für die Umwelt aus, für die der Halter gemäß § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches haftbar zu machen ist. Die Tierhalter-Haftpfichtversicherung übernimmt dieses potenzielle Haftungsrisiko und schützt Sie so vor den finanziellen Risiken.

Schadenbeispiele

Sachschaden

Ein Pferd bricht aus, läuft unkontrolliert auf die Straße und verursacht hierdurch einen Verkehrsunfall. Der entstehende finanzielle Schaden kann den Halter existenziell bedrohen.

Personenschaden

Ein Pferd tritt wild aus und trifft dabei eine nahestehende Person. Der Verletzte liegt mehrere Tage im Krankenhaus und verklagt Sie anschließend auf Schmerzensgeld. Schnell kommt in einem solchen Fall eine Schadenhöhe von mehreren tausend Euro zusammen.

Wer und was versichert die Pferdehalterhaftpflichtversicherung?

Wer benötigt diese Versicherung?

Aufgrund der unkalkulierbaren und somit potenziell existenzbedrohenden Schadenhöhen, empfehlen wir grundsätzlich jedem Pferdebesitzer diese Versicherung.

Was ist versichert?

Es ist generell die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter des Tieres zu privaten Zwecken versichert. Grundlegend deckt eine Pferdehaftpflichtversicherung ausschließlich die Haftpflicht für Sach- und Personenschäden sowie für Vermögensschäden an Dritten. Dabei deckt die Pferdehalterhaftpflichtversicherung auch gegebenenfalls anfallende Gerichts- und Prozesskosten. Es besteht lediglich für das namentlich im Vertrag bezeichnete Tier Versicherungsschutz.

Gefahren und Schäden die (nicht) zusätzlich versicherbar sind

Welche Gefahren und Schäden sind zusätzlich versicherbar?

Zusätzlich versicherbar sind unter anderem folgende Gefahren und Schäden:

  • Mietsachschäden
  • Tierhüterrisiko
  • Flurschäden
  • Fohlen
  • Deckschäden
  • Reitbeteiligungen
  • Unentgeltlicher Verleih (Fremd- und Gastreiter)

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versicherbar?

Folgende Gefahren und Schäden sind nicht versicherbar:

  • Gewerbliche Nutzung der Pferde
  • Vorsatz

Wo gilt die Pferdehalterhaftpflichtversicherung?

Wenn nicht anders vereinbart, gilt die Pferdehaftpflichtversicherung deutschlandweit. Zusätzlich können auch vorübergehende Auslandsaufenthalte versichert werden.

Quelle: https://dkl-versicherungsmakler.de/Pferdehalterhaftpflicht

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