DKL-Versicherungsmakler
Thomas Liebner
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KFZ-Versicherung

KFZ-Versicherung

Mit dem Fahren eines Kraftfahrzeugs geht eine Gefährdungshaftung einher. Daher ist die Kfz-Haftpflicht eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflichtversicherung. Mit der Teil- und Vollkasko können zudem Schäden am eigenen Fahrzeug versichert werden.

Schadensbeispiele KFZ-Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko

KFZ-Haftpflicht

Herr Müller steht an einer Kreuzung, ungeachtet der Vorfahrt übersieht er Frau Schmidt und fährt los. Nach einer Vollbremsung von Frau Schmidt streift Herr Müller die Stoßstange Ihres Autos. Die Kfz-Haftpflicht von Herrn Müller übernimmt die Kosten der Reparatur von Frau Schmidts Auto.

Teilkasko

Im Winter lässt Herr Meyer sein Auto in der Einfahrt stehen, da der Motor des Garagentors ausgefallen ist. Über Nacht wird das Auto durch herabfallende Hagelkörner am Dach beschädigt.
Unvorhersehbare Schäden aufgrund von Naturereignissen, Raub, Brand und Explosionen werden durch die Teilkasko reguliert.

Vollkasko

Frau Mohr lässt Ihren Neuwagen vor dem Supermarkt stehen und nach dem Einkaufen stellt sie fest, dass der Seitenspiegel von einem Passanten beschädigt wurde. Mit einer Vollkasko-Versicherung werden von dem Versicherer auch Schäden aufgrund von Vandalismus oder unbeabsichtigte, selbstverursachte Schäden am eigenen Auto übernommen.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

KFZ-Haftpflicht

Es sind alle Schäden versichert, die bei einem Unfall anderen Beteiligten zugefügt werden.

Teilkasko

Es sind alle Schäden versichert, welche auf folgende Ursachen zurückzuführen sind: Brand, Explosion, Diebstahl, Raub, Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Zusätzlich werden Schäden durch die Kollision mit Haarwild oder Marderbisse an Kabeln reguliert.

Vollkasko

Entstehen Schäden am eigenen Fahrzeug durch einen selbst verschuldeten Unfall oder durch Vandalismus, so ersetzt die Vollkasko unter Abzug einer gegebenenfalls vereinbarten Selbstbeteiligung den Schaden.

Welche Einschränkungen sind vorhanden?

Kommt es zum Schadenfall durch einen im Vertrag nicht autorisierten Fahrer, so werden gegebenenfalls Vertragsstrafen und rückwirkende Beitragszahlungen für den Versicherungsschutz des Fahrers fällig.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Wird ein Kraftfahrzeug beschädigt, so werden die Reparaturkosten übernommen. Bei einem Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert ausgezahlt. Des Weiteren können mögliche Ummelde- und Abschleppgebühren sowie eine Telefonpauschale, als auch der Betriebsausfall geltend gemacht werden.

Bei Personenschäden werden Rettungskosten, Heilkosten und Hilfsmittel sowieRehabilitationsaufwendungen übernommen.

Quelle: https://dkl-versicherungsmakler.de/KFZ-Versicherung

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